Erweiterte DNA-Analysen. Neueste politische Entwicklungen

Die politische Auseinandersetzung zu Erweiterten DNA-Analysen wird uns auch 2018 erhalten bleiben.

Zum einen haben die CDU/CSU und die SPD im Koalitionsvertrag die Ausweitung von DNA-Analysen vereinbart: „Die DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet (§ 81e StPO).“ (S. 124)

Zum anderen tauchen erweiterte DNA-Analysen auch im neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz auf, das derzeit im Münchner Landtag beraten wird – hier indes einschließlich der sogenannten „biogeographischen Herkunft“, die im Koalitionsvertrag nicht mit aufgeführt wird. In der Begründung für die entsprechende Änderung des PAG heißt es:

„Im neuen Abs. 1 Satz 2 erfolgt auf Grund der Relevanz für Maßnahmen der Gefahrenabwehr eine ausdrückliche Regelung für die DNA-Bestimmung von (zunächst) unbekanntem, aufgefundenem Spurenmaterial zu präventiv-polizeilichen Zwecken. […] Gerade weil es sich hier um zunächst unbekannte Personen handelt, darf sich die Feststellung neben dem DNA-Identifizierungsmuster auch auf das Geschlecht, die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das biologische Alter und die biogeographische Herkunft eines Spurenverursachers beziehen. […] Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale wie Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten des Betroffenen, also ein Persönlichkeitsprofil, werden damit nicht ermöglicht.“ (S. 50).