In der Diskussion um die Einführung der Erweiterten DNA-Analysen wird öfters das Argument angebracht, dass die Verwendung von DNA-Phänotypisierung den Datenschutz gewährleisten würde, da ähnlich wie bei Videoüberwachung nur äußere Merkmale analysiert würden. Doch DNA-Daten sind besondere Daten, die sich von sonstigen personenbezogenen Daten unterscheiden: Sie sind weitgehend unveränderbar und „schicksalhaft“, also nicht von der Person bestimmbar. Sie identifizieren Menschen eindeutiger als andere Daten und sind damit nicht wirksam anonymisierbar. Sie beinhalten besonders sensible Daten, die – auch wenn zu diesem Zeitpunkt nur ein Bruchteil der komplexen Interaktionen des Genoms wissenschaftlich entschlüsselt wurde – potenziell Informationen über Gesundheit, biologische Verwandtschaft und andere persönliche Eigenschaften enthalten. Menschen verlieren ständig DNA-Spuren und durch die immer sensibler werdenden DNA-Technologien können schon geringe Spuren (wie Hautabrieb bei der Berührung von Gegenständen) eventuell von Dritten erfasst und ausgewertet werden. Durch die intransparenten technologischen Verfahren ist es für Betroffene schwer möglich, die Ergebnisse von Analysen nachzuvollziehen und zu überprüfen.

Wegen der sich daraus ergebenden Sensitivität hat der europäische Gesetzgeber diese Datenart als besondere Kategorie personenbezogener Daten und damit als besonders schutzbedürftig eingestuft. Mehr Informationen zu der Datenschutzproblematik von DNA-Phänotypisierung finden Sie in einem Gutachten zum Bayerischen Polizeineuordnungsgesetz von Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise.

 


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