Hier finden Sie Informationen zu den Gesetzesinitiativen aus Baden-Württemberg, Bayern und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Diesen Gesetzesinitiativen ging eine lebhafte mediale Debatte voraus, die danach ebenso lebhaft fortgeführt wurde. Auf der verlinkten Seite zeichnen wir ihren Verlauf nach: vom Auftauchen eines rechtsextremistischen Flugblatts im November 2016, in dem zum ersten Mal die gesetzliche Einführung erweiterter DNA-Analysen gefordert wurde, bis zum 10.2.2017 – dem Moment, in dem der Baden-Württembergische Justizminister Guido Wolf den ersten entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundesrat einbrachte.
Die Entwicklung der verschiedenen Gesetzesinitiativen ab diesem Zeitpunkt finden Sie auf dieser Seite.
Es geht um folgende Gesetze:

Auf den verlinkten Seiten finden sie die relevanten Gesetzesparagrafen.

Etappen der Gesetzesinitiative

10.2.2017

Das Land Baden-Württemberg bringt erstmals den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material in Bezug auf Augen-, Haut- und Haarfarbe im Bundesrat ein, der von Bayern durch einen Antrag in Bezug auf die sogenannte „bio-geographische Herkunft“ ergänzt wird.

Sitzung Bundesrat 10. Februar 2017

  • Plenarprotokoll-953, Punkt 96: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 117/17).
  • TOP 96: Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material, Sitzung Bundesrat 10. Februar 2017.
  • Video zum Tagesordnungspunkt 96, Sitzung Bundesrat 10. Februar 2017.
  • Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg (3. Februar 2017): Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material.
  • Antrag des Freistaates Bayerns (28. März 2017): Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material.

21.3.2017

Im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz findet ein nicht-öffentliches Fachsymposium zur DNA-Analyse in der Forensik statt, bei dem auch unsere Initiative ihre Positionen darlegt, mehr zum Programm hier. Eine ausgearbeitete Version unseres Vortrags finden Sie hier, eine aktuelle Ergänzung dazu hier.

31.3.2017

Baden-Württemberg und Bayern legen ihre Gesetzesanträge im Bundesrat zum Sofortentscheid vor. Da dem jedoch nur eine Minderheit der Bundesländer zustimmt und die Ausschussberatungen zu diesem Punkt „noch nicht abgeschlossen“ sind, werden diese zunächst fortgesetzt.

Sitzung Bundesrat 31. März 2017

  • Plenarprotokoll-956, Punkt 16: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 23 Absatz 3 i. V. m. § 15 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 117/17).
  • TOP 16: Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material, (Sitzung Bundesrat 31. März 2017).
  • Video zum Tagesordnungspunkt 16, Sitzung Bundesrat 31. März 2017.
  • Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg (3. Februar 2017): Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material.
  • Antrag des Freistaates Bayerns (28. März 2017): Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material.

8.5.2017

Das Justizministerium Rheinland-Pfalz veranstaltet ein halbtägiges Symposium zum Thema ‚Das genetische Foto – Was kann, was darf die genetische Forensik?‘ für VertreterInnen des Landtags, der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft, der Amtsanwaltschaft, der Polizei, der Rechtsanwaltschaft, der universitären Fachbereiche Jura und Rechtsmedizin, zum Programm.

2.6.2017

Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas kündigen an, sich mit Beschlussvorlagen bei der Innenministerkonferenz und der Justizministerkonferenz für die Einführung des „genetischen Phantombilds“ in Strafverfahren einzusetzen.  Dieser „soll möglichst bald in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden“; eine der treibenden Kräfte hinter der angestrebten Reform ist laut Recherche-Netzwerk Deutschland der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher seiner Partei und Abgeordneter des Wahlkreises Emmendingen. mehr

14.6.2017

Die Innenminister einigen sich bei ihrer Konferenz in Dresden darauf, dass Ermittler bei der Verfolgung von Straftaten künftig auch DNA-Proben zur Vorhersage der Haar- und Augenfarbe, der Herkunft sowie des Alters eines Menschen heranziehen können. mehr

206. Sitzung der Innenministerkonferenz 12.-14. Juni 2017

10.7.2017 / 19.7.2017

Die Fraktion der AfD im Stuttgarter Landtag stellt einen Antrag bezüglich der „DNA-Analyse auf biogeografische Herkunft bei schweren Verbrechen.“ Darin geht es zum einen um das Prozedere der von Baden-Württemberg im Februar 2017 initiierten (und Bayern ergänzten) Gesetzesinitiative im Bundesrat und um daran anschließende Beschlüsse auf Bundesebene, zum anderen um Grundsatzfragen. Das Ministerium der Justiz und für Europa legt in seiner Stellungnahme von 19.7.2017 die Positionen der Landesregierung dar sowie deren Initiativen auf Bundesebene, mehr.

26.6.2017 / 25.8.2017

Die Fraktion Die Linke im Bundestag stellt auf Initiative von Jan Korte, MdB, am 26.6.2017 eine Kleine Anfrage zur Ausweitung von DNA-Analysen in kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Aus der Antwort der Bundesregierung am 25.8.2017 geht hervor, dass der Bundesregierung keine ausreichenden Informationen zum Umgang mit forensischen DNA-Analysen aus den einzelnen Bundesländern seitens der Polizei- und Justizbehörden oder der Landesdatenschutzbeauftragten vorliegen. Auch in Bezug auf den internationalen Forschungsstand zu erweiterten DNA-Analysen oder die konkrete Ausgestaltung und Regulierung der Praxisanwendung, in den Niederlanden oder England, konnte die Bundesregierung keine näheren Angaben machen. Man sei sich „der wissenschaftlichen Komplexität“ der Thematik indes bewusst, s. hier.

Sommer 2017 (Wahlkampf)

Die CDU/CSU und die AfD nehmen die Forderung nach Einführung erweiterter DNA-Analysen in ihr jeweiliges Wahlprogramm auf, s. Wahlprogramm CDU/CSU (Sicherheit im Inneren und nach außen, S. 61) und Wahlprogramm AfD (4.5 Bessere Fahndungsmöglichkeiten, S. 24).
Auch in der am 9.2017 veröffentlichten Erklärung Ein starker Rechtsstaat für die Sicherheit unserer Bürger der Innen- und Justizminister von CDU und CSU wird die Forderung nach der Einführung erweiterter DNA-Analysen aufgegriffen (s. Punkt 4, S. 2).
Bis auf die LINKE stimmen alle der im alten Bundestag vertretenen Parteien sowie die FDP der Einführung erweiterter DNA-Analysen prinzipiell zu, wie aus deren Antworten auf die Wahlprüfsteine des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hervorgeht (S.29ff.).

5.9.2017

Am 5.9.2017 beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der Freiburger Medizinstudentin, nach deren Tod im Oktober 2016, Polizeivertreter, politische Entscheidungsträger und Medien die Forderung nach erweiterten DNA-Analysen in die Öffentlichkeit getragen haben. Der Baden-Württembergische Justizminister Guido Wolf nimmt den Prozessauftakt zum Anlass, diese Forderung zu bekräftigen. Er bedauert, dass der baden-württembergische Antrag auf sofortige Sachentscheidung in der Sitzung des Bundesrats vom 31. März 2017 von der Mehrheit abgelehnt wurde und zu versichert, die Forderung im Herbst wieder in die entsprechenden Gremien einzubringen, mehr.

18.10.2017

Zu Beginn der Sondierungsgespräche für eine Jamaika-Koalition in Berlin legt Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) einen konkreten Forderungskatalog zum Thema Innere Sicherheit vor. Laut WAZ beklagt er zudem, „dass Beschlüsse der Innenministerkonferenz wie etwa zur erweiterten Nutzung von DNA-Analysen nicht konsequent umgesetzt würden. ‚Es versteht kein Mensch, dass Forensiker heute aus winzigen Spuren sehr präzise genetische Phantombilder erstellen können, die unsere Polizisten jedoch nicht nutzen dürfen,‘“ mehr. Diese Position hat er (mit dem Verweis „DNA lügt nicht“) bereits am 28.9.2017 in seiner Rede anlässlich der Regierungserklärung im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags vertreten (S. 6).
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schließt sich dieser Forderung am 19.10. an, mehr.

30.1.2018

Erweiterte DNA-Analysen sollen im neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz eingeführt, das derzeit im Münchner Landtag beraten wird – einschließlich der sogenannten „biogeographischen Herkunft“. In der Begründung für die entsprechende Änderung des PAG heißt es:

„Im neuen Abs. 1 Satz 2 erfolgt auf Grund der Relevanz für Maßnahmen der Gefahrenabwehr eine ausdrückliche Regelung für die DNA-Bestimmung von (zunächst) unbekanntem, aufgefundenem Spurenmaterial zu präventiv-polizeilichen Zwecken. […] Gerade weil es sich hier um zunächst unbekannte Personen handelt, darf sich die Feststellung neben dem DNA-Identifizierungsmuster auch auf das Geschlecht, die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das biologische Alter und die biogeographische Herkunft eines Spurenverursachers beziehen. […] Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale wie Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten des Betroffenen, also ein Persönlichkeitsprofil, werden damit nicht ermöglicht.“ (S. 50).

Dagegen haben sich bislang nur die bayerischen Grünen ausgesprochen. Deren Fraktionsvorsitzende, die Innenpolitikerin Katharina Schulze kritisiert am 8.2.2018:

„Die Vorhersagegenauigkeit ist nicht hoch, eine Fehlerquote vorprogrammiert. Stützen sich Öffentlichkeitsfahndungen auf Merkmalsbestimmungen, wie Haar- und Hautfarbe und die biogeographische Herkunft des Spurenverursachers, droht die Gefahr der Diskriminierung bestimmter Bevölkerungskreise.“ mehr

7.2.2018

StPO: Die CDU/CSU und die SPD vereinbaren im Koalitionsvertrag die Ausweitung von DNA-Analysen: „Die DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet (§ 81e StPO).“ (S. 124).

Anders als im Bayerischen PAG (s.o.) wird die sogenannte „biogeographische Herkunft“ im Koalitionsvertrag nicht explizit genannt.

21.3.2018

PAG: Bei der Expertenanhörung von Innen- und Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags zur geplanten Neufassung des PAG äußern mehrere der eingeladenen Fachleute erhebliche Bedenken. Die Einführung erweiterter DNA-Analysen bezeichnet der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri als „verfassungsrechtlich hoch problematisch“, eine ausführliche Stellungnahme von ihm findet sich hier (zu erweiterten DNA-Analysen, s. S. 21-23).

Eine Zusammenstellung von kritischen Stellungnahmen und Medienberichten zum bayerischen PAG finden Sie hier.

24.4.2018

StPO: Auf Antrag der AfD-Fraktion findet im Stuttgarter Landtag eine Aussprache zum Stand der von Baden-Württemberg und Bayern im Frühjahr in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative zu §81e StPO statt. Einen Videopodcast der Aussprache finden Sie hier (1:01:34-1:47:33). Die Anträge der AfD-Fraktion zur die Erfassung von Tätermerkmalen anhand der DNA, einschließlich der sogenannten „biogeografischen Herkunft“ sowie die Stellungnahmen des Ministeriums der Justiz und für Europa finden Sie hier: Drucksache 16/1133;  Drucksache 16/2374.

Prinzipiell sind weiterhin alle im Landtag vertretenen Parteien und die beiden fraktionslosen MdLs dafür, erweiterte DNA-Analysen in Ermittlungsverfahren einzusetzen. Allerdings weisen alle Redner (außer dem Vertreter der AfD) explizit darauf hin, dass dies nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und im Rahmen einer sorgfältigen Regulierung geschehen darf. Was sie darunter jeweils konkret verstehen, bleibt indes offen.

Die AfD fordert, das umstrittene Merkmal der sogenannten „biogeographischen Herkunft“ zuzulassen. (Aufgrund eines Fraktionsvorbehalts der Grünen im Stuttgarter Landtag war dies seinerzeit aus der von JM Wolf im Bundesrat eingebrachten Neufassung von §81e StPO zunächst gestrichen, über einen Ergänzungsantrag des bayerischen JM Bausback jedoch wieder ergänzt worden). Nico Weinmann (FDP) hält die sogenannte „biogeographische Herkunft“ ebenfalls für ein „sinnvolles Merkmal,“ während Jürgen Filius (Grüne), Dr. med. Bernhard Lasotta (CDU) und Sascha Binder (SPD) diesbezüglich deutliche Vorbehalte äußern.

Die Stellungnahme vom JM Guido Wolf lässt nicht erkennen, dass sein Ministerium die zahlreichen Kritikpunkte und offenen Fragen in Bezug auf die naturwissenschaftlichen Grundlagen, die Praxisreife der Technologie und die Praxisanwendung erweiterter DNA-Analysen, die seit Dezember 2016 von WissenschaftlerInnen, JuristInnen und zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgebracht wurden, inzwischen zur Kenntnis genommen bzw. verstanden hat.

15.5.2018

PAG: Trotz fortgesetzter landesweiter Proteste hält die bayerische Staatsregierung an der Verabschiedung des PAG fest. Innenminister Herrmann bezeichnet die vielfältige, differenziert vorgebrachte Kritik daran pauschal als „Lügenpropaganda“.

03.06.2018

StPO: Im Vorfeld der Justizministerkonferenz der Länder (JUMIKO) spricht sich der Chef der JUMIKO, Dieter Lauinger (Bündnis 90/Grüne), gegen die Einführung von DNA-Phänotypisierung auf Bundesebene aus. Sie sei noch zu unsicher und könne Ermittlungen fehlleiten. Das Thema DNA-Phänotypisierung steht auf der Tagesordnung der JUMIKO vom 6. bis 7. Juni.

07.06.2018

StPO: Bei ihrer Konferenz (JUMIKO) befürworten die JustizministerInnen der Länder die Einführung von DNA-Phänotypisierung auf Bundesebene. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll zeitnah vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt werden.
Beschluss TOP II.7 DNA-Phenotyping und Angleichung von genetischem/ daktyloskopischem Fingerabdruck

14.05.2019

Das Kabinett einigt sich auf ein Eckpunktepapier zur Modernisierung des Strafverfahrens, im Zuge derer Ermittlungsbehörden unter anderem mehr Befugnisse bei der DNA-Analyse erhalten sollen. So soll durch eine Änderung des § 81e Abs. 2 StPO in Zukunft erlaubt sein, dass molekulargenetische Untersuchungen, die die Bestimmung der „Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters des Spurenlegers mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ermöglichen“, vorgenommen werden können (Siehe BT Drs. 19/10388). Ein DNA-Test auf die biogeographische Herkunft einer Person soll ErmittlerInnen jedoch weiterhin nicht möglich sein.

08.08.2019

Das BMJV leitet den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens zur Abstimmung weiter an die anderen Ministerien der Regierung. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht räumt im Entwurf ein, dass die geplanten Erweiterungen der DNA-Analyse einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ darstellen, jedoch seien diese legitimiert durch das „überwiegende Interesse der Allgemeinheit“ an einer effektive Verfolgung und Ahndung von Straftaten, der nach Grundgesetz eine „hohe Bedeutung“ zukomme.

23.10.2019

Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens wird beschlossen vom Bundeskabinett und als Regierungsentwurf weitergeleitet an den Bundestag.

07.-15.11.2019

Auf Grundlage des Eckpunktepapier der Bundesregierung (19/10388), dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegter Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Strafverfahrens“ (19/14747) sowie einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Strafprozesse effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher gestalteten“ (19/14244) diskutiert der Bundestag die Reformierung der Strafprozessordnung (StPO).

Während Thorsten Frei (CDU/CSU) die geplante Stärkung des Rechtsstaats mit der DNA-Analyse als „wichtigem Instrumentarium“ als Einhaltung des Koalitionsvertrags und Erfolg für die Regierung verbucht, äußern sich die Grünen und Linken sehr kritisch. Die Ausweitung der DNA-Analyse sei ein „gravierender Tabubruch“, der „rassistische Gruppendiskriminierung“ riskiere, so Canan Bayram (Grüne) und Friedrich Straetmann (Linke) warnt, das genetische Phantombild werde von der Wissenschaft als „ungenau und gefährlich“ kritisiert, sei ein „racial profiling unter Laborbedingungen und gehör[e] nicht in die Strafprozessordnung“.

Thomas Seitz von der AfD hingegen begrüßt einen ausgeweiteten Einsatz der DNA-Analyse: das habe nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern könne vielmehr Unschuldige davor bewahren, in Verdacht zu geraten, so seine Position.

Am 15. November 2019 stimmt der Bundestag für eine Modernisierung des Strafverfahrens. Der vorgelegte Entwurf der Koalitionsfraktionen (19/14747) wird in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/15161) mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion angenommen.

12.12.2019

Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl I 2019, S. 2121 ff.) wird am 12. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderung an § 81e Abs. 2 der StPO tritt am 13. Dezember 2019 in Kraft; es wird folgender Satz hinzugefügt: „Ist unbekannt, von welcher Person das Spurenmaterial stammt, dürfen zusätzlich Feststellungen über die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter der Person getroffen werden.“