Die Notwendigkeit der Einführung der Erweiterten DNA-Analysen in Deutschland wurde und wird häufig mit einem Vergleich mit anderen Ländern begründet. BefürworterInnen der Strafrechtsreform 2019 kritisierten, dass die Analysen hierzulande (außer in Bayern) verboten seien, aber in Ländern wie den USA, Großbritannien, Niederlanden und Frankreich angewendet werden. Die Gesetzgebung sei daher nicht auf dem neuesten Stand und eine Einführung der Technologie in Deutschland würde eine bestehende Lücke schließen.
Diese Argumentation übersieht jedoch, dass Erweiterte DNA-Analysen, anders als beispielsweise im Bayerischen Polizeirecht, in anderen Ländern zum Teil sehr streng reguliert werden. In den Niederlanden kann der Einsatz der Technologien nicht einfach so ad hoc von ErmittlerInnen beschlossen und in Auftrag gegeben werden.

Hier wird unter Beteiligung mehrerer Berufsgruppen umsichtig abgewogen, welche Informationen tatsächlich benötigt werden, wie die potenziellen Ergebnisse der Analysen verwendet werden können und was bei ihrer Verwendung unbedingt zu beachten ist. Auch in Großbritannien sind in die Entscheidungsfindung über den Einsatz bestimmter DNA-Analysen in Ermittlungen mehrere Instanzen eingebunden – anders als in den bisherigen deutschen Gesetzesentwürfen. Außerdem besteht in Großbritannien ein differenziertes System von Regulierungsinstanzen, das Forensische DNA-Technologien und ihren Einsatz reguliert. Viele Forensische GenetikerInnen sind sich darin einig, daß beim Einsatz der Technologien erhebliche Risiken in puncto Diskriminierung, Stigmatisierung und Datenschutzverletzung bestehen und diesen Gefahren mit großer Vorsicht begegnet werden muß.

Mehr zum Thema können Sie hier nachlesen:
Eine Technologie der Angstkultur
Freispruch 11: 13-17, September 2017, Weitz S. und Buchanan N.


Ausführlichere Informationen und die entsprechenden wissenschaftlichen Belege finden Sie auf dieser Seite in unseren Publikationen und Literatur von anderen ExpertInnen zum Thema.