Die DGRM (Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin) und die UFG (Universitäre Forensische Genetik) warnen in ihrer aktuellen Stellungnahme davor, hinsichtlich der Erweiterten DNA-Analysen zu große Erwartungen zu wecken. Sie plädieren für einen klaren rechtlichen Rahmen sowie sorgfältig abgewogene Einsatzbedingungen.