JustizministerInnen befürworten DNA-Phänotypisierung

Bei ihrer Frühjahrskonferenz Anfang Juni (JUMIKO) beschlossen die JustizministerInnen der Länder die Einführung von DNA-Phänotypisierung auf Bundesebene, die bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart worden war. Ein Gesetzesentwurf soll nun zeitnah vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt werden, um der Polizei die Analyse äußerer Merkmale von DNA-SpurenverursacherInnen zu erlauben. Die JustizministerInnen sehen in der neuen DNA-Technologien „wertvolle Instrumente für die Strafverfolgungsbehörden, um den Täterkreis einzugrenzen“. Ihr Einsatz solle Ermittlungen schneller und zielgerichteter machen. Im Vorfeld der Konferenz hatte der Chef der JUMIKO Dieter Lauinger (Bündnis 90/Grüne), die Einführung der Analysen als zu unsicher abgelehnt. Er hatte befürchtet, dass Ermittlungen fehlgeleitet würden, wenn sich bei der Prognose jemand irre.

Bei der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in der selben Woche standen DNA-Analysen dagegen nicht auf der Tagesordnung. Im letzten Jahr war hier ebenfalls die Einführung von erweiterten DNA-Analysen zur Bestimmung äußerer Merkmale beschlossen worden.