In einem Statement vom 8. Oktober 2019 kommt unsere Initiative zum Schluss, dass der vorliegende Gesetzesentwurf nicht ausreicht, um einen verantwortungsvollen und nutzbringenden Einsatz Erweiterter DNA-Analysen zu gewährleisten. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen ReferentInnenenentwurf, den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz im August vorgelegt hatte, um (neben anderen Maßnahmen) Erweiterte DNA-Analysen auf Bundesebene einzuführen. Mit einer Reform der StPO soll die Analyse von Haut-, Haar- und Augenfarbe und das Alter von unbekannten Personen anhand von DNA in polizeilichen Ermittlungen legalisiert werden. In unserem Statement machen wir Vorschläge für Maßnahmen für die Einführung der Technologie.