Ende 2019 wurde eine Reform der Strafprozessordnung verabschiedet, die die Analyse von Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe von unbekannten Personen aus DNA-Spuren in Polizeiermittlungen erlaubt. Die Analyse der „biogeografischen Herkunft“ (bgH) bleibt auf Bundesebene verboten, ist jedoch in Bayern seit 2018 nach dem Polizeigesetz zur „Gefahrenabwehr“ legal.

Eine Übersicht über die entsprechenden Änderungen von § 81e-h der Strafprozeßordnung (StPO) (PDF)

Die vollständigen geänderten Gesetzestexte:
§ 81e Molekulargenetische Untersuchung
§ 81f Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung
§ 81g DNA-Identitätsfeststellung
§ 81h DNA-Reihenuntersuchung