Eine unsachgemäße Anwendung von Erweiterten DNA-Analysen kann zur Diskriminierung von Minderheiten führen. Gerade wenn die Analyse-Ergebnisse auf Merkmale hindeuten, die vor Ort selten sind, kann die Fehlerquote statistisch hoch sein. Gleichzeitig haben die Ergebnisse nur in diesem Fall überhaupt praktischen Ermittlungswert. Das Ergebnis von Merkmalen aus der Mehrheitsbevölkerung (wie z.B.: Hautfarbe: „hellhäutig“) wäre bei der weiteren Eingrenzung von Verdächtigen, zum Beispiel für DNA-Reihenuntersuchungen, wenig hilfreich. Bei mehrfacher Anwendung der Technologie wären mittelfristig also gerade Menschen mit Minderheitsmerkmalen öfters von Ermittlungsmaßnahmen wie etwa DNA-Reihenuntersuchungen betroffenen. Inwieweit bei der Einführung der Technologien in die Ermittlungsarbeit daher ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes vorläge, ist sorgfältig zu prüfen.

Eine weitere Gefahrenquelle für die Diskriminierung von Minderheiten liegt in der Kommunikation der Ergebnisse. Würde die Fokussierung einer Ermittlung auf eine Minderheit öffentlich bekannt, z.B. durch Fahndungsaufrufe und mediale Berichterstattung, besteht die Gefahr der Verstärkung bereits vorhandener Vorurteile: Minderheiten werden gesellschaftlich eher verdächtigt und unter Druck gesetzt. Die Öffentlichkeit, ErmittlerInnen und WissenschaftlerInnen interpretieren Labor-Angaben vor dem Hintergrund soziokultureller Deutungen. Diese können einer Vorverurteilung gesellschaftlich marginalisierter Gruppen Vorschub leisten. Die Technologien können ermittlungstechnisch besonders wirksam eingesetzt werden, wenn es darum geht, zwei Gruppen mit deutlich unterschiedlicher Herkunft, die nicht miteinander interagieren, voneinander zu unterscheiden. Das sind jedoch genau jene gesellschaftlichen Situationen, in denen die Gefahr der Stigmatisierung besonders groß ist. Daher sind ErmittlerInnen in solchen Situationen gut beraten, ausgesprochen vorsichtig zu kommunizieren. Ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem gesellschaftlich sensiblen Forensiker zählt etwa in Großbritannien zum angemessenen Umgang mit der Technologie. In den Niederlanden wird etwa eine Kommunikationaberaterin hinzugezogen.

 


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