Der Begriff „Erweiterte DNA-Analysen“ wird heutzutage als Sammelbegriff für Erbgut-Analysen verwendet, die über die Feststellung der Identität einer Person hinausgehen. Mit Erweiterten DNA-Analysen sollen äußere Merkmale und Alter (DNA-Phänotypisierung) sowie die sogenannte „biogeografische Herkunft“ bestimmbar sein. Sie werden daher in der öffentlichen Debatte oft auch als „genetisches Phantombild“ bezeichnet. Wir vermeiden diesen Begriff, da er angesichts des momentanen Standes der Forschung ein zu positives Bild der Möglichkeiten der Technologie vermittelt. Zudem lässt sich von einer Analyse der „biogeografischen Herkunft“ nicht unbedingt auf das Äußere einer Person schließen.

Bis zu einer Strafrechtsreform Ende 2019 war es gesetzlich nicht erlaubt, diese Analysen in Ermittlungsverfahren einzusetzen. Diese Beschränkung wurde getroffen, da diese Bereiche keine persönlichkeitsrelevanten Aussagen zulassen sollen, also Aussagen über Aussehen, Charakter oder Gesundheit eines Menschen. Damit soll die Privatsphäre der von Ermittlungen betroffenen Menschen geschützt werden.


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